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Stelle ich denn Apostille aus? Was ist eigentlich eine Apostille?

In der letzten Zeit werde ich oft gefragt, ob ich nicht auch Apostille mache. Ich versuche in diesem kurzen Beitrag darauf einzugehen, was eine Apostille ist und wieso ich diese nicht machen kann und nicht darf.

Die Apostille ist (lt. Wikipedia) eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Diese wird im Rechtsverkehr zwischen den Staaten verwendet, die Mitglieder des multiratelaren Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sowohl Deutschland als auch Russland sind Mitglieder des Übereinkommens. Vietnam zählt bisher nicht zu den Mitgliedern dieses Übereinkommens. Daher sind die Urkunden aus Vietnam für die Verwendung in Deutschland weiterhin auf anderen Wegen zu legalisieren. Was bedeutet es nun für die Menschen, die Ihre Urkunden in den Mitgliederstaaten legalisieren möchten? Hierfür liefert die Bundesregierung eine erschöpfende Antwort. Es ist so, Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Der Grund dafür ist, dass es oft vorkommt, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich falsch ist. Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden sowohl formal als auch inhaltlich richtig, also nicht gefälscht, sind.

Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Die häufigsten sind die Legalisation und die Haager Apostille. Beide Verfahren betreffen öffentliche Urkunden, also z.B. Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc.), gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, jedoch nicht privat errichtete Urkunden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten.

Meistens geht es aber um die öffentlichen Urkunden. Und daher gehe ich im Folgenden auf die beiden oben erwähnten Verfahren der Legalisation und der Haager Apostille ein.

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Also für einen russischen Bürger, der seine Geburtsurkunde in Deutschland verwenden möchte, heißt es, die Echtheit seiner Geburtsurkunde vom Konsul der Bundesrepublik Deutschland bestätigen zu lassen. Für einen deutschen Bürger, der seine Urkunde in Russland verwenden möchte, wäre der russisch Konsul zuständig.

Das Verfahren der Legalisation sahen wohl viele als zu bürokratisch ein und beschlossen eine Alternative in Form von Haager Apostille einzuführen. Die Apostille ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Mit anderen Worten geht der russische Bürger nun in sein Standesamt oder zu einer anderen Behörde in Russland, die die Urkunde ausgestellt hatte, und lässt sich eine Apostille z.B.: für seine Geburtsurkunde ausstellen. Der deutsche Bürger geht dementsprechend in das deutsche Standesamt und lässt sich dort die Apistille für seine Urkunde ausstellen.

So sieht eine Apostille aus:

Die Apostille für die Russische Föderation

Es ist ein Siegel in der Landessprache der ausstellenden Behörde. Lediglich Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache zu verfassen. Die Form und der Inhalt des Siegels sind vorgeschrieben. Es gibt nur Auslassungen, in die die entsprechenden Vermerke der Beamten eingetragen werden. Dieser Apostille wird dann mit der zu bestätigenden Urkunde verbunden.

Was hat es alles nun mit der beglaubigten Übersetzung zu tun?

Folgendes: Ich als Übersetzer kann und darf keine Apostille ausstellen, dies tut, wie oben beschrieben, die zuständige Behörde, die die entsprechende öffentliche Urkunde ausgestellt hatte. Ein Übersetzer wird also erst dann hinzugezogen, wenn es darum geht, eine Urkunde, die durch die Apostille bestätigt wurde, zu übersetzen. In diesem Fall geht es dann um die beglaubigte Übersetzung. Und das mache ich gern für Euch. Mehr über die beglaubigte Übersetzung finden Sie hier. Eine beglaubigte Übersetzung bestellen, können Sie ganz bequem hier.

Sollte es weitere Fragen geben, würde ich diese gern beantworten. Hinterlasst unten Eure Kommentare oder schreibt direkt an meine Adresse: info@schmalz-translations.de.

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