Wenn Sie einen Führerschein eines nicht EU-Staates besitzen, dürfen Sie mit diesem Führerschein bis zu sechs Monate nach dem ersten Grenzübergang in Deutschland Auto fahren. Möchten Sie darüber hinaus mit einem Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein, müssen Sie Ihren nationalen Führerschein umschreiben lassen. Eine solche Umschreibung wird in einer Führerscheinstelle beantragt. Es wird verlangt, dass Sie persönlich für die Beantragung der Umschreibung erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird für gewöhnlich eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
Original und Kopie (beide Seiten) Ihres gültigen nationalen Führerscheins
Wir möchten Ihnen gern ein paar Tipps für die Beauftragung Ihrer nächsten beglaubigten Übersetzung geben. Wie bereits in einem früheren Beitrag (Kopie oder Original?) erwähnt, werden für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzungen keine Originale dieser Dokumente benötigt. Zum einen kann ein Übersetzer im Unterschied zu einem Notar keine rechtlich relevante Aussage darüber treffen, ob das vorliegende Dokument ein Original ist oder nicht. Zum anderen verlangen es die Behörden auch nicht und bestehen meistens darauf, dass ihnen die Originale zusammen mit den beglaubigten Übersetzungen vorgelegt werden. Dies ist das Ergebnis unserer mehrjährigen Praxis als ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher. Auch die von uns kontaktierten Standesämter und andere Übersetzungen verlangende Behörden haben dies so bestätigt.
Das bedeutet eine enorme Erleichterung für Sie als Kunde. Denn jetzt müssen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich bei einem Übersetzer vorbeibringen oder teuer per versicherte Postsendung zuschicken. Es genügt lediglich eine gescannte oder abfotografierte Kopie Ihres Dokuments an uns per E-Mail an info@schmalz-translations.de, per WhatsApp an 015201603504 oder 017684361434 sowie per Facebook Messenger an @SchmalzTranslations zu schicken. Und schon wird ihre Übersetzung angefertigt.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Wege für die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung vor:
Ein Scan mit einem Scanner oder einem multifunktionalen Drucker
Achten Sie darauf, dass alle für die Übersetzung relevanten Seiten des Dokuments gescannt sind. Die standardmäßigen Einstellungen der Scanner oder der multifunktionalen Drucker sind vollkommen ausreichend. Speichern Sie die Scans als .jpg oder .pdf Dateien ab und schicken Sie diese zu uns auf einem der oben genannten Wegen. Der Scan kann sowohl farbig als auch schwarzweiß sein.
Ein Foto mit einem Smartphone
Diese Möglichkeit ist besonders komfortabel, denn heutzutage hat fast jeder ein Smartphone, das gute Fotos schießen kann. Und solche Apps wie WhatsApp, Facebook Messenger oder auch E-Mail können direkt ein Foto schießen und absenden lassen. Ein paar Sachen sind jedoch zu beachten:
Stellen Sie sicher, dass das zu übersetzende Dokument auf einer flachen möglichst einfarbigen Oberfläche liegt.
Sorgen Sie für möglichst viel Licht oder verwenden Sie den eingebauten Blitz. Der Blitz ist jedoch wirklich nur dann zu verwenden, wenn es gar keine andere Lichtquelle mehr gibt.
Positionieren Sie das Smartphone möglichst parallel zum zu übersetzenden Dokument und achten sie darauf, dass alle Seiten des Dokuments zu sehen sind.
Fokussieren Sie auf das Dokument und schießen Sie das Foto.
Nun können Sie alle anderen für die Übersetzung relevanten Seiten des Dokuments wie oben beschrieben abfotografieren und per WhatsApp, E-Mail oder Facebook Messenger an uns schicken.
Ein Scan mit einer Scan-App
Diese Möglichkeit ist ähnlich komfortabel wie das Foto mit einem Smartphone. Empfehlenswert ist hier die App Scanbot, die sowohl für Android als auch iOS-Geräte zur Verfügung steht. Scanbot für Android finden Sie hier und für iOS – hier. Die Vorgehensweise für die Anfertigung der Scans ist ähnlich wie unter dem Punkt „Ein Foto mit einem Smartphone“ beschrieben. Diese Scans können Sie ebenfalls ganz einfach per WhatsApp, E-Mail oder Facebook Messenger an uns schicken.
Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie können sicher sein, dass die bei uns bestellte beglaubigte Übersetzung fristgerecht und in richtiger Form bei Ihnen ankommt und von jeder deutschen Behörde sofort anerkannt wird. Wenn Sie sich immer noch unsicher sind, rufen Sie uns einfach an 015201603504 (Russisch – Deutsch) oder 017684361434 (Vietnamesisch – Deutsch) oder schreiben Sie uns unter: info@schmalz-translations.de.
In der letzten Zeit werde ich oft gefragt, ob ich nicht auch Apostille mache. Ich versuche in diesem kurzen Beitrag darauf einzugehen, was eine Apostille ist und wieso ich diese nicht machen kann und nicht darf.
Die Apostille ist (lt. Wikipedia) eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Diese wird im Rechtsverkehr zwischen den Staaten verwendet, die Mitglieder des multiratelaren Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Sowohl Deutschland als auch Russland sind Mitglieder des Übereinkommens. Vietnam zählt bisher nicht zu den Mitgliedern dieses Übereinkommens. Daher sind die Urkunden aus Vietnam für die Verwendung in Deutschland weiterhin auf anderen Wegen zu legalisieren. Was bedeutet es nun für die Menschen, die Ihre Urkunden in den Mitgliederstaaten legalisieren möchten? Hierfür liefert die Bundesregierung eine erschöpfende Antwort. Es ist so, Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Der Grund dafür ist, dass es oft vorkommt, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich falsch ist. Es gilt also im internationalen Urkundenverkehr auch sicherzustellen, dass die Urkunden sowohl formal als auch inhaltlich richtig, also nicht gefälscht, sind.
Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Die häufigsten sind die Legalisation und die Haager Apostille. Beide Verfahren betreffen öffentliche Urkunden, also z.B. Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc.), gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, jedoch nicht privat errichtete Urkunden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten.
Meistens geht es aber um die öffentlichen Urkunden. Und daher gehe ich im Folgenden auf die beiden oben erwähnten Verfahren der Legalisation und der Haager Apostille ein.
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Also für einen russischen Bürger, der seine Geburtsurkunde in Deutschland verwenden möchte, heißt es, die Echtheit seiner Geburtsurkunde vom Konsul der Bundesrepublik Deutschland bestätigen zu lassen. Für einen deutschen Bürger, der seine Urkunde in Russland verwenden möchte, wäre der russisch Konsul zuständig.
Das Verfahren der Legalisation sahen wohl viele als zu bürokratisch ein und beschlossen eine Alternative in Form von Haager Apostille einzuführen. Die Apostille ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Mit anderen Worten geht der russische Bürger nun in sein Standesamt oder zu einer anderen Behörde in Russland, die die Urkunde ausgestellt hatte, und lässt sich eine Apostille z.B.: für seine Geburtsurkunde ausstellen. Der deutsche Bürger geht dementsprechend in das deutsche Standesamt und lässt sich dort die Apistille für seine Urkunde ausstellen.
So sieht eine Apostille aus:
Es ist ein Siegel in der Landessprache der ausstellenden Behörde. Lediglich Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache zu verfassen. Die Form und der Inhalt des Siegels sind vorgeschrieben. Es gibt nur Auslassungen, in die die entsprechenden Vermerke der Beamten eingetragen werden. Dieser Apostille wird dann mit der zu bestätigenden Urkunde verbunden.
Was hat es alles nun mit der beglaubigten Übersetzung zu tun?
Folgendes: Ich als Übersetzer kann und darf keine Apostille ausstellen, dies tut, wie oben beschrieben, die zuständige Behörde, die die entsprechende öffentliche Urkunde ausgestellt hatte. Ein Übersetzer wird also erst dann hinzugezogen, wenn es darum geht, eine Urkunde, die durch die Apostille bestätigt wurde, zu übersetzen. In diesem Fall geht es dann um die beglaubigte Übersetzung. Und das mache ich gern für Euch. Mehr über die beglaubigte Übersetzung finden Sie hier. Eine beglaubigte Übersetzung bestellen, können Sie ganz bequem hier.
Sollte es weitere Fragen geben, würde ich diese gern beantworten. Hinterlasst unten Eure Kommentare oder schreibt direkt an meine Adresse: info@schmalz-translations.de.
Damit die Beauftragung nicht zu einer Qual wird, möchte ich Ihnen ein paar Tipps geben, mit denen die Beauftragung effizient von der Hand geht.
Bearbeitbare Dateien schicken
Achten Sie darauf, dass die zu übersetzende Datei editierbar ist. D.h. wenn Sie eine Word-Datei oder eine InDesign-Datei haben, schicken Sie nicht die PDF-Version davon. Selbstverständlich kann ein Übersetzer mit allen Dateien etwas anfangen. Aber das Abtippen einer PDF- oder einer Bild-Datei nimmt unnötige Zeit in Anspruch und diese Zeit wird jeder normal denkender Übersetzer an Sie als Auftraggeber in Form von Kosten abwälzen. Um diese unnötigen Kosten und die damit verbundenen Verzögerungen zu vermeiden, schicken Sie von vornherein eine editierbare Datei.
Wofür wird die Übersetzung benötigt?
Beschreiben Sie ganz genau, was Ihr Ziel ist. In welche Sprache(n) soll der Text (die Datei) übersetzt werden. Bis wann Sie die Übersetzung brauchen. Für welche Zwecke ist die Übersetzung gedacht? Es ist ein großer Unterschied, ob Sie bloß eine Arbeitsübersetzung eines Briefes für interne Zwecke benötigen oder ob Sie eine Marketing-Anzeige, Web-Text etc. übersetzen möchten, mit denen Sie Ihre Kunden ansprechen wollen. Oft kann man dadurch auch etwas an Kosten sparen, denn eine einfache Arbeitsübersetzung weniger Zeit in Anspruch nimmt.
Stellen Sie sicher, dass der/die Übersetzer/in CAT-Tools verwendet
Vergessen Sie „Copy&Paste“, sprechen Sie den Übersetzer oder die Übersetzerin auf die Nutzung von CAT-Tools an. CAT (Computer-aided Translation) -Tools sind unglaublich hilfreich für die Auftragsabwicklung. Wenn Sie mit Dateien zu tun haben, die sich von Zeit zu Zeit ändern oder Dateien, die für verschiedene Zwecke bloß an einigen Stellen unterschiedlich sind (z.B.: Bedienungsanleitungen für bauähnliche Produkte), dann können sie diese getrost unpräpariert an die Übersetzer schicken. Vergewissern Sie sich nur darin, dass der Übersetzer/die Übersetzerin diese CAT-Tools anwendet. Der Clou an diesen Tools ist: Sie verwenden die s.g. Translation Memory (TM) Systeme, die alle Einträge Ihrer Dateien in Segmenten (meistens normale Sätze) abspeichern. Sollten sich mehrere Segmente ähneln, so weiß der Editor, in welchem der Übersetzer arbeitet, dass dieser Segment mehrmals vorkommt und übersetzt diesen in allen zu übersetzenden Dateien gleich. Das Gleiche gilt auch für die Aufträge, die in der Zukunft kommen – die TM hat bereits eine Übersetzung für dieses Segment und liefert diese bei richtiger Einstellung direkt als Übersetzung aus. Somit wird der eine Satz, der bereits früher übersetzt wurde, nicht mehr in Rechnung gestellt. Schmalz Translations bietet Ihnen hier den vollumfänglichen Service. Stellen Sie uns Ihre Anfrage – wir kümmern uns darum.
Stellen Sie Ihr Wording zur Verfügung
Wenn Sie bereits eine Art Corporate Wording in Ihrem Unternehmen eingeführt haben, geben Sie dem Übersetzer/der Übersetzerin die Liste mit den etablierten Begriffen, so kann dieser die Begriffe bei der Übersetzung berücksichtigen. Es erspart das unnötigeHinterherrennen und Nachbessern.
Achten Sie auf realistische Deadlines
Setzen Sie realistische Liefertermine an. Planen Sie auf jeden Fall Zeit für die möglichen Rückfragen ein. Ein Übersetzer, der genügend Zeit zum Arbeiten hat, liefert meistens auch bessere Ergebnisse. Ein professioneller Übersetzer schafft pro Tag etwa 2000 – 2500 Wörter zu übersetzen. Das gilt für normal schwierige Texte. Bedenken Sie jedoch, dass der Übersetzer ja nicht nur da sitzt und auf Ihren Auftrag wartet, er könnte auch andere Aufträge in der Bearbeitung haben. Deswegen kalkulieren Sie nach Möglichkeit großzügiger. Wenn es jedoch schnell gehen muss, ist unser einer auf jeden Fall flexibel genug, um zu helfen. Fragen schadet ja nicht.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Effizienz im Beauftragen von Übersetzungen.
Der BDÜ-Landesverband Bayern hat auf YouTube eine simulierte Gerichtsverhandlung mit Gerichtsdolmetschern veröffentlicht. Im Video wird eine „gespielte“ Hauptverhandlung gezeigt, aufgenommen im Landgericht Nürnberg. Das Drehbuch dazu hat ein BDÜ-Mitglied geschrieben. Die Handlung: Einem italienischen Angeklagten wird die Straftat „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ zur Last gelegt. Ein Gerichtsdolmetscher für die italienische Sprache dolmetscht simultan flüsternd dem Angeklagten. Ein griechischer Zeuge, dessen Auto beim Unfall beschädigt wurde, erhält Unterstützung von einem Gerichtsdolmetscher für Griechisch. In den Handlungsablauf sind verschiedene Schwierigkeitsgrade eingebaut, die beim Gerichtsdolmetschen in der Praxis auftreten können.
Auch Thuy und Denis Schmalz sind beeidigte Dolmetscher (Landgericht Frankfurt) und unterstützen Sie in Sprachen Vietnamesisch und Russisch. Ein unverbindliches Angebot können Sie schnell über unser Kontakt-Formular oder per Telefon einfordern. Das Formular steht auch für Ihre Fragen, Anregungen oder Feedback bereit.
Sie sind auf der Suche nach einem beeidigten Dolmetscher oder ermächtigten Übersetzer für eine Sprache, die Schmalz-Translations nicht anbietet? Hier können Sie nun bundesweit nach einem richtigen Ansprechpartner suchen.
Als ein Gemeinschaftsprojekt aller Landesjustizverwaltungen wurde vor kurzem eine Datenbank mit Dolmetschern und Übersetzern aus ganz Deutschland ins Leben gerufen. Auf der Website des Justizministeriums von Nordrhein-Westfalen kann man nun in Sekundenschnelle allgemein beeidigte Dolmetscher/innen, ermächtige Übersetzer/innen sowie die registrierten Dienstleister aus anderen Ländern der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums ausfindig machen.
Die Datenbank bietet die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach Dolmetschern/innen sowie Übersetzern/innen über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren. Nach Auswahl eines bestimmten Treffers in der Ergebnisliste werden Details wie die angebotenen Sprachen oder Kontaktdaten angezeigt. Bundesweit sind in der Datenbank derzeit über 22.400 Personen verzeichnet.