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Kopie oder Original???

In den meisten Fällen kann man sich die unnötigen Laufwege zum Übersetzer und/oder die Versandkosten zum Übersetzer sparen

Ich habe ein paar Ämter angerufen und gefragt, ob es für sie wichtig ist, dass ein Übersetzer immer das Original der zu übersetzenden Urkunde gesehen haben muss? Die Antwort war in allen Fällen – Nein, es ist nicht wichtig. In den meisten Fällen muss neben der bestätigten/beglaubigten Übersetzung das Original der Urkunde bei der Zielbehörde sowieso vorgezeigt werden.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Sie haben es einfacher, eine Übersetzung zu beauftragen. Alles was Sie zu tun haben, ist einen vernünftigen Scan Ihrer Urkunden zu machen (z.B. mit Scanbot oder einem normalen Scanner) an einen Übersetzer zu schicken (z.B. Schmalz Translations) und die nötige Anzahl an beglaubigten Übersetzungen zu bestellen. im Bestätigungsvermerk schreiben wir als ermächtigte Übersetzer: „…Der in … Sprache abgefasste Ursprungstext hat als Kopie vorgelegen.“ (siehe hierzu unseren Beitrag zum beglaubigten Übersetzen). Sie bekommen die Übersetzungen mit der nötigen Unterschrift und dem Übersetzerstempel und können mit Ihren Originalen Ihrer Dokumente zu Behörden gehen. Sie sparen sich die Anfahrt zu dem Übersetzer und/oder die unnötigen Versandkosten der Originale an den Übersetzer.

Welche Behörden habe ich angerufen?

Ein paar Standesämter um Frankfurt herum – für die Heirat- und Einbürgerungswilligen unter uns. Und die www.uni-assist.de für die lernwilligen Studenten.

Schauen Sie sich unsere Preise für die gängigen Urkunden an und beauftragen Sie unkompliziert eine Übersetzung via unser Kontaktformular. Die Übersetzungen werden grundsätzliche binnen 1 – 2 Tagen versandfertig gemacht. Auf Wunsch kann die Übersetzung vorab als geschützte PDF-Datei zur Ansicht/Abnahme per E-Mail zugeschickt werden. Wir stehen Ihnen stets zur Verfügung.

Bestellen Sie jetzt Ihre beglaubigte Übersetzung: