Wenn Sie einen Führerschein eines nicht EU-Staates besitzen, dürfen Sie mit diesem Führerschein bis zu sechs Monate nach dem ersten Grenzübergang in Deutschland Auto fahren. Möchten Sie darüber hinaus mit einem Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein, müssen Sie Ihren nationalen Führerschein umschreiben lassen. Eine solche Umschreibung wird in einer Führerscheinstelle beantragt. Es wird verlangt, dass Sie persönlich für die Beantragung der Umschreibung erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird für gewöhnlich eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
- Original und Kopie (beide Seiten) Ihres gültigen nationalen Führerscheins
- Beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins, die von einem allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt werden soll. Diese können Sie bequem und günstig bei uns bestellen.
- 1 biometrisches Passbild (35×45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Fahrschulantrag, da eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss. Ein Nachweis über Sonderfahrten muss nicht erbracht werden.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest (von einem Augenoptiker oder Augenarzt), der nicht älter als zwei Jahre sein darf
Wenn Sie alle der oben aufgeführten Unterlagen gesammelt haben, steht einer Umschreibung Ihres Führerscheins nichts mehr im Weg.